five

Editorial

收藏
PsychArchives2022-11-22 更新2026-04-25 收录
下载链接:
https://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:291-psydok-38586
下载链接
链接失效反馈
官方服务:
资源简介:
Das 1990 in Kraft getretene Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) hat in § 10 Abs. 2 bestimmt, daß Leistungen nach diesem Gesetz Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz vorgehen. Ausgenommen sind davon Maßnahmen der Eingliederungshilfe für junge Menschen, die körperlich oder geistig behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Damit ist die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe bei jungen Menschen, die seelisch behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, vom Sozialhilfeträger auf den Jugendhilfeträger übergegangen. In Art. 11 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts ist bestimmt worden, daß die genannte Vorschrift des § 10 Abs. 2 KJHG erst mit dem 01.01.1995 in Kraft treten soll. In Abs. 2 Art. 11 ist den Bundesländern die Möglichkeit eingeiäumt, auf eine Übergangsfrist zu verzichten oder eine andere Übergangsfrist festzusetzen. Unterdessen wurde 1993 eine erste Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes beschlossen, in der die Lingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche als eine eigene Leistungsform von der Hilfe zur Erziehung unterschieden worden ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 35 a KJHG). unknown unknown
提供机构:
N.N.
创建时间:
2022-11-22
5,000+
优质数据集
54 个
任务类型
进入经典数据集
二维码
社区交流群

面向社区/商业的数据集话题

二维码
科研交流群

面向高校/科研机构的开源数据集话题

数据驱动未来

携手共赢发展

商业合作