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Waldabstandslinien Gemeinde Alpthal

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data.europa2023-09-28 更新2025-05-31 收录
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Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahmeregelungen finden sich in den Baureglementen zu den Nutzungsplänen der Gemeinden. Der Datensatz enthält nur diejenigen Waldabstandslinien, die aufgrund einer Sonderbestimmung im Baureglement der Gemeinde gegenüber dem gesetzlich festgelegten Waldabstand von 15 m einen Minderabstand zulassen. Der Datensatz ist auch Bestandteil des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB)

根据《建筑与设施条例》(PBG)第67条,森林间距控制线要求建筑与森林之间需自森林边界起保持不低于15米的最小间距。更多相关规定及例外规则详见各社区土地使用规划配套的建筑条例。本数据集仅收录那些因所在社区建筑条例存有特殊条款,可豁免法定15米森林间距要求、允许采用更小间距的森林间距控制线。本数据集同时属于公法产权限制地籍(ÖREB)的组成部分。

创建时间:
2023-09-28
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