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Rebbaukataster 2023

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data.europa2024-06-25 收录
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Die Kantone führen nach den Grundsätzen des Bundes den Rebbaukataster gemäss Artikel 61 Landwirtschaftsgesetz und Artikel 4 der Weinverordnung (SR 916.140). Der Rebbaukataster verzeichnet Grundstücke mit Rebflächen und mit in Erneuerung befindlichen Flächen. Neuanpflanzungen von Reben bedürfen einer Bewilligung des Kantons. Erneuerungen sind dem Kanton zu melden. Die Daten beinhalten den Rebbaukataster des Beitragsjahr 2023 und sind gemäss MGDM ID 151 erhoben.

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