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Development plan Osdorf 22 1st change Hamburg

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data.europa2024-05-29 更新2024-06-27 收录
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Das Gesetz über den Bebauungsplan Osdorf 22 vom 8. Juli 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 150) wird wie folgt geändert: 1. Der bisherige einzige Paragraph wird § 1. 2. Als § 2 wird angefügt: "§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1. In den Gewerbegebieten sind gewerbliche Freizeitein­richtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbah­nen), Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speise­ wirtschaften unzulässig. Satz 1 gilt nicht für einen 100 m tiefen Bereich, gemessen von der Straßenbegren­zungslinie Bornheide zwischen der südlichen Straßen­einmündung Brandstücken und der Straße Höner­ stücken. 2. Abweichend von Nummer 1 Satz 1 sind auf den Flur­ stücken 1094 und 1095 der Gemarkung Osdorf zwischen Rugenbarg und Brandstücken Einzelhandelsbetriebe zulässig, soweit sie ausschließlich mit Baustoffen, Werk­ zeugen und sonstigem Baubedarf sowie mit Blumen, Pflanzen, Gartengeräten, Gartenzubehör und Artikeln für den Gartenbedarf handeln oder solche Gegenstände lagern."
创建时间:
2024-05-24
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