Bevölkerung 14 bis 17 Jahre
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Zur Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung gehören diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet ihre alleinige Wohnung bzw. ihre Hauptwohnung im Sinne des § 12 des Melderechtsrahmengesetzes vom 16. August 1980 (BGBl. I S. 1429) haben.
提供机构:
Stadt Dresden创建时间:
2013-11-18



