Spannungsfeld Familie während der Situation des Verdachts
收藏PsychArchives2022-11-17 更新2026-04-25 收录
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https://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:291-psydok-39235
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资源简介:
Bei bloßen Verdachtslagen sind Eingriffe in Grundrechte der Beteiligten und in Grundrechte Dritter nur mit dem Ziel der Klärung des Verdachtes zulässig. Maßnahmen zur Beseitigung einer unterstellten Gefahr scheiden aus. Als Maßnahmen der Sachverhaltsfeststellung kommt neben der Anhörung der Beteiligten die kindesärztliche und kinderpsychiatrische Untersuchung des betroffenen Kindes in Betracht. Eine Trennung des Kindes von der Familie oder ein Kontaktabbruch mit dem Umgangsberechtigten ist während der Verdachtsphase grundsätzlich unzulässig. Verweigert das betroffene Kind den Umgang mit dem Vater während der Sachverhaltsermittlung ernsthaft, kann ein betreutes Umgangsrecht als mildestes Mittel erwogen werden. Die Anordnung der Betreuung des Umgangs ist verhältnismäßig, wenn sie auf die Dauer der Sachverhaltsfeststellung begrenzt und zeitlich befristet wird Maßnahmen des Gerichts in der Verdachtsphase sind nur innerhalb der grundrechtsimmanenten Schranken des Artikel 6 zulässig. Sie haben die Belange der gesamten Familie und im besonderen das Wohl der übrigen zum Familienverband gehörenden minderjährigen Kinder zu beachten. unknown unknown
提供机构:
Häußermann, Röse
创建时间:
2022-11-17



