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Waldabstandslinien

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data.europa2022-11-09 更新2025-05-31 收录
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Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahmeregelungen finden sich in den Baureglementen zu den Nutzungsplänen der Gemeinden. Der Datensatz enthält nur diejenigen Waldabstandslinien, die aufgrund einer Sonderbestimmung im Baureglement der Gemeinde gegenüber dem gesetzlich festgelegten Waldabstand von 15 m einen Minderabstand zulassen. Der Datensatz ist auch Bestandteil des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB)

依据《建筑与设施》第67条PBG,森林间距控制线要求建筑与森林之间自森林边界起的最小间距不得少于15米。相关补充规定及例外规则,可在各社区土地利用规划配套的建筑条例中查询。本数据集仅收录那些因所在社区建筑条例设有特殊条款,从而允许采用低于法定15米标准的森林间距控制线。本数据集同时为公法产权限制地籍(ÖREB)的组成部分。

创建时间:
2022-11-09
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