Zuschüsse der Familienferienreisen im Land Brandenburg
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Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen für Familienferienreisen. Die Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben und über ein geringes Einkommen verfügen. Familien im Sinne der Richtlinie zur Förderung von Familienferienreisen, sind alle Lebensformen des privaten Zusammenlebens mit Kindern, für die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden. Die Reise soll mindestens 2 Übernachtungen umfassen und wird für maximal 13 Übernachtungen bezuschusst. Im Datensatz Familienferienreisen werden Daten über die Anzahl der Antragsteller, die Höhe der Bewilligungen und die Höhe der Auszahlungen erhoben. Die Daten sind nach Landkreisen und kreisfreien Städten gegliedert. Stand: 31.12.2023
创建时间:
2024-06-12



