Die Begutachtung von Rehabilitationskursen für verkehrsauffällige Kraftfahrer
收藏PsychArchives2022-11-21 更新2026-04-25 收录
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https://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:291-psydok-7178
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Die bundesdeutsche Fahrerlaubnisverordnung vom 26.08.1999 bestimmt in § 70 Abs. 1, dass Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nur dann anerkannt werden, wenn - ihnen "ein auf wissenschaftlicher Grundlage entwickeltes Konzept zu Grunde liegt", - ihre "Geeignetheit durch ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten bestätigt worden ist" und - ihre Wirksamkeit "in einem nach dem Stand der Wissenschaft durchgeführten Bewertungsverfahren (Evaluation) nachgewiesen worden ist". Im Entwurf der österreichischen Nachschulungsverordnung FSG-NV (§ 8 Abs. 1) vom 02.08.2001 wird die Anerkennung von Einrichtungen, die Nachschulungskurse durchführen wollen — Ermächtigung genannt - abhängig gemacht von der Vorlage eines "geeigneten Kursmodells". Dieses muss "nach dem Stand der Wissenschaft - grundsätzlich geeignet sein, - für die Anwendung eines bestimmten Kurstyps geeignet sein und - im Hinblick auf die Zielgruppe und die angestrebten Ziele wirksam sein". Die Überprüfung der "grundsätzlichen Eignung des wissenschaftlichen Konzeptes hat vor der Ermächtigung der Einrichtung durch Vorlage einer wissenschaftlichen Beschreibung des Kursmodells zu erfolgen". unknown unknown
提供机构:
Winkler, Werner
创建时间:
2022-11-21



