Beratungsdokumentation vernichten? Wer entscheidet über schutzwürdige Interessen von Kindern Jugendlichen und Eltern? Stellungnahme zu einer Empfehlung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung
收藏PsychArchives2022-11-21 更新2026-04-25 收录
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https://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:291-psydok-37265
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Diskussion: In diesem Heft sind unter den Mitteilungen (S. 188) die von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung herausgegebenen "Hinweise zur Aktenführung in Erziehungsberatungsstellen" abgedruckt (Erstveröffentlichung in: Informationen für Erziehungsberatungsstellen, Heft 1/93). Es wird dort empfohlen, nach Abschluß einer Beratung die darüber angelegte Dokumentation sowie alle Aufzeichnungen in Adressenkarteien, Anmeldebüchern und Terminplänen zu vernichten. Wird eine Beratung abgebrochen, soll die Dokumentation sechs Monate nach dem letzten wahrgenommenen Gesprächstermin vernichtet werden. unknown unknown
提供机构:
Specht, Friedrich
创建时间:
2022-11-21



