Anforderungen an Expertisen zur Beurteilung von verkehrspsychologischen Nachschulungsmodellen
收藏PsychArchives2022-11-21 更新2026-04-25 收录
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https://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:291-psydok-7116
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Gemäß Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung (FSG-NV § 1) betreffen verkehrspsychologische Nachschulungen in Österreich derzeit drei Gruppen: 1. Kraftfahrzeuglenker, deren Lenkberechtigung wegen Verletzung einer in den für den Kraftfahrzeugverkehr relevanten Rechtsvorschriften enthaltenen Alkoholgrenze entzogen wurde oder Probeführerscheinbesitzer, die eine Übertretung des § 4 Abs. 7 FSG begangen haben 2. Kraftfahrzeuglenker, deren Lenkberechtigung wegen eines Verstoßes gegen Verkehrsvorschriften entzogen wurde sofern nicht die Voraussetzungen gemäß Z 2 oder 4 vorliegen oder Probeführerscheinbesitzer, die einen schweren Verstoß gemäß § 4 Abs. 6 FSG begangen haben 3. Fahrer, die ein Kraftfahrzeuges unter einer Beeinträchtigung von Sucht- oder Arzneimitteln gelenkt haben. Daraus resultieren drei Kurstypen: - Nachschulungen für alkoholauffällige Lenker - Nachschulungen für verkehrsauffällige Lenker - Nachschulungen bei sonstiger Problematik. Von dem verkehrspsychologischen Koordinationsausschuss wurde nunmehr ein Anforderungskatalog erstellt, der bei Expertisen über neue Nachschulungsmodelle, die zu diesem Zweck für einen Einsatz in Österreich vorgesehen sind zum Einsatz kommen soll. Der verkehrspsychologische Koordinationsausschuss wurde gemäß FSG-NV § 9 zur sachverständigen Beratung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie in Fragen der Nachschulung eingerichtet. Er besteht aus je einem Vertreter der zur Durchführung von Nachschulungen ermächtigten Einrichtungen und einem koordinierenden Vertreter des Berufsverbandes österreichischer Psychologen, Sektion Verkehrspsychologie, der den Vorsitz zu führen hat. unknown unknown
提供机构:
Bukasa, Birgit
创建时间:
2022-11-21



