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Akkreditierungsstelle Fahrerlaubniswesen: Grundlagen - Erfahrungen - Perspektiven

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PsychArchives2022-11-21 更新2026-04-25 收录
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https://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:291-psydok-7330
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Die Akkreditierungsstelle Fahrerlaubniswesen gibt es seit 1998. Am 4. Mai dieses für uns denkwürdigen Jahres hat das Bundesministerium für Verkehr einen Erlass geschickt, mit dem die Gründung der Akkreditierungsstelle endgültig amtlich wurde. Zuvor war im Dezember 1997 das neue Straßenverkehrsgesetz verabschiedet worden. Dort wird das Bundesministerium für Verkehr in § 6 zu einer ganzen Reihe von Regelungen ermächtigt, zu denen auch die Einrichtung einer Akkreditierungsstelle Fahrerlaubniswesen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen gehört. Eine weitere entscheidende Rechtsgrundlage für die Akkreditierungsstelle ist § 72 der Fahrerlaubnisverordnung. Danach akkreditiert die Bundesanstalt für Straßenwesen Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 66), Technischen Prüfstellen (§ 69 in Verbindung mit den §§ 10 und 14 des Kraftfahrsachverständigengesetzes), Stellen, die Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung durchführen (§ 70). In der Begründung (Bundesratsdrucksache 443 / 98) kommen die mit dieser Regelung verbundenen Ziele und Erwartungen zum Ausdruck. So sei das Ziel die "Sicherung einer gleichmäßig hohen Qualität von Prüfungen, Begutachtungen und Kursen", darum führe § 72 Qualitätssicherungssysteme in den dort genannten Bereich ein. unknown unknown
提供机构:
Heinrich, Hanns Ch.
创建时间:
2022-11-21
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