Aktuelle Umsatzsteuer-Umrechnungskurse seit 2010
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Hier erhalten Sie die monatlich fortgeschriebenen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse. Gem. § 16 Abs. 6 UStG müssen Unternehmer in ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Jahreserklärungen zur Berechnung der Steuer und der abziehbaren Vorsteuerbeträge Werte in fremden Währungen auf Euro umrechnen und zwar nach den Durchschnittskursen, die das Bundesministerium der Finanzen (BMF) für den betreffenden Monat öffentlich bekannt gegeben hat. Diese öffentliche Bekanntgabe erfolgt durch ein BMF-Schreiben. Dieses BMF-Schreiben wird einerseits im Internetangebot des BMF, andererseits im Bundesteuerblatt Teil I und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das BMF erhält von der Deutschen Bundesbank jeweils am ersten Werktag des Folgemonats eine Übersicht mit den durchschnittlichen Euro-Referenzkursen der Europäischen Zentralbank (EZB) für den Vormonat und stellt diese regelmäßig noch im Laufe des ersten Werktags für die Öffentlichkeit bereit. Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt (BStBl) erfolgt im Anschluss.



