EU-Vogelschutzgebiete
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Die EU-Vogelschutzgebiete im Landkreis Osterholz. Die "Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten" (EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30. November 2009), deren erste Fassung bereits 1979 erlassen wurde, ist das Instrument der Europäischen Gemeinschaft, um die Vogelarten Europas in ihrer Gesamtheit als Teil der europäischen Artenvielfalt zu schützen. Ziel dieser Richtlinie ist, sämtliche in der Gemeinschaft heimischen wild lebenden Vogelarten in ihren natürlichen Verbreitungsgebieten und Lebensräumen zu erhalten. Dazu werden nach Artikel 3 und 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie EU-Vogelschutzgebiete eingerichtet. Gemeinsam mit denen nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesenen FFH-Gebieten zum Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen bilden die EU-Vogelschutzgebiete das europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000.



