"Niemals auch nur zu den primitivsten Arbeitsleistungen zu gebrauchen" - Die Tötung behinderter und kranker Kinder 1939 bis 1945 in der Landesheilanstalt Ueckermünde
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Die Krankentötungen in der Zeit des Nationalsozialsmus begannen mit der Gründung des "Reichsausschusses zur wissenschaftlichen Erfassung ab- und anlagebedingter schwerer Leiden" am 18. August 1939. Dieser Reichsausschuß diente zur Organisation der Tötung von körperlich und geistig behinderten Kindern in sogenannten "Kinderfachabteilungen". Der Krankenmord an Kindern und Jugendlichen wird in der Literatur bisher meist mit dieser über den Reichsausschuß organisierten "offiziellen Kindereuthanasie" in Verbindung gebracht. Es sind jedoch viele Kinder und Jugendliche auch im Rahmen der für erwachsene Patienten vorgesehenen Tötungsaktionen unabhängig vom Reichsausschuß umgebracht worden. Dieser Beitrag soll am Beispiel der Heilanstalt Ueckermunde auf diese bisher zu wenig beachtete Gruppe unter den Opfern hinweisen. Die Tötungen von behinderten und kranken Kindern während des Nationalsozialismus wurden von einer Vielzahl Beteiligter verantwortet. Unterschiedliche Disziplinen der Medizin wie die Kinderheilkunde, Erbhygiene, Frauenheilkunde, Verwaltungsmedizin, Psychiatrie, Allgemeinmedizin und Kinder- und Jugendpsychiatrie waren beteiligt. unknown unknown



