Denkmäler Kreis Viersen
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Denkmäler sind nach Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) zu erhaltende und dem öffentlichen Interesse dienende Sachen. Die Denkmäler umfassen alle Baudenkmäler (Liste A), Bodendenkmäler (Liste B), Denkmalbereiche (Liste D), Gartendenkmäler (Liste I) sowie bewegliche Denkmäler (Liste C). Die Daten haben eine Vielzahl von Attributen (z. B. Denkmal Nr., Kurzbezeichnung oder Datum des Eintrags). Die Objekte liegen als Flächenobjekte vor. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden. Neben dem öffentlichen Datenbestand können intern auch vermutete Denkmäler bzw. Denkmäler in Vorbereitung oder archivierte Denkmäler geführt werden. WMS und WFS sind tagesaktuell, die Shape-Daten werden monatlich neu erzeugt.



