Replication data for: Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1993
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https://doi.org/10.7910/DVN/OYTCJB
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Was beschreibt die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe? Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine wichtige amtliche Statistik über die Lebensverhältnisse privater Haushalte in Deutschland. Sie liefert u. a. statistische Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Einbezogen werden dabei die Haushalte aller sozialen Gruppierungen, so dass die EVS ein repräsentatives Bild der Lebenssituation nahezu der Gesamtbevölkerung in Deutschland zeichnet. Die EVS-Ergebnisse bilden eine wichtige Datengrundlage für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung, für die nationalen Aktionspläne zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie für die Bemessung des regelsatzrelevanten Verbrauches im Rahmen der Grundsicherung. Im System der amtlichen Statistik werden die Ergebnisse der EVS über die Konsumausgaben der privaten Haushalte für die Neufestsetzung des Wägungsschemas der Verbraucherpreisstatistik verwendet und dienen als Datenbasis für die Verwendungsrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Die detaillierten Ergebnisse über die Konsumausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren werden u. a. zu ernährungswissenschaftlichen Forschungsvorhaben herangezogen und fließen in den Ernährungsbericht der Bundesregierung ein. Wie wird die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erhoben? Die Durchführung der EVS erfolgt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern. Die organisatorische und technische Vorbereitung liegt beim Statistischen Bundesamt, während die Anwerbung der Haushalte und deren Befragung den Landesämtern obliegt. Die Erhebungsaufbereitung und zentrale Ergebnisermittlung wiederum erfolgt durch das Statistische Bundesamt. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 708-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 14. März 1980 (BGBl. I S. 294) in Verbindung mit Artikel 2 der Verordnung vom 26. März 1991 (BGBl. I Seite 846) und dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I Seite 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I Seite 2246). Erhoben werden Angaben zu § 2 des Gese tzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte. Die EVS wird alle fünf Jahre durchgeführt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht, das heißt alle Haushalte nehmen auf freiwilliger Basis an der EVS teil. Im fünfjährigen Turnus werden rund 60 000 private Haushalte in Deutschland im Rahmen der EVS befragt, darunter fast 13 000 Haushalte in den neuen Ländern und Berlin-Ost. Die EVS ist damit die größte Erhebung dieser Art innerhalb der Europäischen Union. Im früheren Bundesgebiet findet die EVS seit 1962/63 statt, in den neuen Ländern und Berlin-Ost seit 1993. Die EVS ist eine Quotenstichprobe, das heißt alle Haushalte werden nach einem vorgegebenen Quotenplan ausgewählt und befragt. Die Grundgesamtheit der Haushalte wird dabei anhand bestimmter Quotierungsmerkmale in Gruppen gegliedert. Für jede Gruppe wird die Quote als die Zahl der jeweils zu befragenden Haushalte vorgegeben. In Anlehnung an den Mikrozensus erfolgt zunächst die Aufteilung der Grundgesamtheit der Haushalte auf die Bundesländer. Im zweiten Schritt wird dann je Bundesland die Haushaltsgesamtheit nach den Quotierungsmerkmalen Haushaltstyp, soziale Stellung des Haupteinkommensbeziehers bzw. der -bezieherin und Haushaltsnettoeinkommen gruppiert. Für jede der so gewonnenen Quotierungszellen wird die jeweils zu befragende Zahl der Haushalte ermittelt. Hinsichtlich des Erhebungsablaufes und -designs gliedert sich die EVS in vier Erhebungsteile. In den Allgemeinen Angaben werden neben den soziodemographischen und sozioökonomischen Grunddaten der Haushalte und Einzelpersonen, die Wohnsituation sowie die Ausstattung mit Gebrauchsgütern erfasst. Diese Angaben wurden bei der EVS in einigen Bundesländern erstmals online erfasst. Der Fragebogen Geld- und Sachvermögen umfasst Angaben zum Geld- und Immobilienvermögen sowie zu Konsumentenkredit- und Hypothekenschulden der Haushalte. Den dritten Erhebungsteil der EVS bildet das Haushaltsbuch, in dem die teilnehmenden Haushalte drei Monate lang alle ihre Einnahmen und Ausgaben registrieren. Dabei erfolgt eine zeitliche Gleichverteilung der Anschreibung, das heißt jeweils ein Viertel aller an der EVS teilnehmenden Haushalte schreibt je ein Quartal des Berichtsjahres an. Den abschließenden Erhebungsteil stellt das Feinaufzeichnungsheft für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren dar. Jeder fünfte an der EVS beteiligte Haushalt listet dabei jeweils einen Monat lang detailliert alle Ausgaben für Speisen und Getränke nach Mengen und Preisen auf. Wann werden die...
创建时间:
2011-09-01



