Umfrage zur Entscheidung der Bundesregierung im Fall Böhmermann 2016
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Die Grafik zeigt das Ergebnis einer Umfrage zur Entscheidung der Bundesregierung im Fall Böhmermann. Die Bundesregierung hatte am 15.04.2016 entschieden, ein Strafverfahren nach dem speziellen §103 StGB gegen den Satiriker Jan Böhmermann zuzulassen. Dieser hatte in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vom 31. März 2016 ein Gedicht mit dem Titel "Schmähkritik" vorgetragen, in dem er den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in einer drastischen Art und Weise beleidigende Eigenschaften und Tätigkeiten zugeschrieben hat. Dieses tat Böhmermann nach eigener Aussage, um die Grenzen der Meinungsfreiheit zu demonstrieren und zu zeigen, was in Deutschland nicht mehr durch die Kunst- und Pressefreiheit gedeckt und daher nicht erlaubt sei. Erdogan hatte in der Folge persönlich Anzeige gegen Böhmermann wegen Beleidigung erstattet und zudem unter Berufung auf §103 des deutschen Strafgesetzbuches von der Bundesregierung gefordert, weitere juristische Schritte gegen den Moderator wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts einzuleiten. Voraussetzung für eine Strafverfolgung nach § 103 ist es, dass die Bundesregierung die Ermächtigung hierzu erteilt, was am 15.04.2016 erfolgte. 65 Prozent der befragten Personen fanden die Entscheidung der Bundesregierung diesbezüglich nicht richtig.
该图表揭示了关于联邦政府就博尔曼恩案所做决定的民意调查结果。联邦政府在2016年4月15日决定,允许依据《德国刑法》第103条特别规定对讽刺作家简·博尔曼恩提起刑事诉讼。博尔曼恩在其2016年3月31日的节目《皇家新杂志》中朗诵了一首题为《侮辱性讽刺》的诗,在其中以极端的方式对土耳其总统雷杰普·塔伊普·埃尔多安进行了侮辱性的描述。据博尔曼恩本人所述,他这样做是为了展示言论自由的边界,并表明在德国哪些内容不再受艺术和新闻自由的保护,因此不允许。埃尔多安随后亲自对博尔曼恩提起了侮辱指控,并基于《德国刑法》第103条,要求联邦政府采取进一步的司法行动,以对侮辱外国国家元首的行为追究博尔曼恩的责任。根据第103条的规定,追究刑事责任的前提是联邦政府必须授权进行此类诉讼,这一授权于2016年4月15日得到批准。在受访的65%的人士看来,联邦政府就此做出的决定是不恰当的。
提供机构:
Statista



