Forschungsvorhaben zur vorläufigen Anordnung (§ 18 Abs. 2 AEG): Planfeststellungsbehörden
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Rechtstatsachenforschung zur vorläufigen Anordnung (§ 18 Abs. 2 AEG). Befragt wurden das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde für Eisenbahnen des Bundes hinsichtlich Anwendungsumfang, Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 18 Abs. 2 AEG sowie allgemeinen Erfahrungen und Einschätzungen zur Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren.
创建时间:
2022-03-24



