five

Die Sektion Verkehrspsychologie im BDP e.V. : neues gesetzliches Beispiel eines "beliehenen Unternehmers" ( § 71 der Fahrerlaubnisverordnung - FeV )

收藏
PsychArchives2022-11-21 更新2026-04-25 收录
下载链接:
https://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:291-psydok-7354
下载链接
链接失效反馈
官方服务:
资源简介:
Seit der Änderung des Straßenverkehrsrechtes zum Januar 1999 ist es gesetzlich möglich, eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren, was bei Punktetätern zu handfesten Vorteilen führen kann. Wer nach dem System des § 4 StVG achtzehn und mehr Punkte erreicht, gilt nicht mehr widerlegbar als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, seine Fahrerlaubnis muss von der Behörde daher entzogen werden. Neu ist nach dem Punktsystem dieser Vorschrift aber, dass es in verschiedenen "Punktstadien" die Möglichkeit gibt, nach freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar (ABS) oder einer verkehrspsychologischen Beratung (VPB) einen Abzug von Punkten zu erreichen. Aufbauseminar und psychologische Beratung stehen dabei in einer Art Stufenverhältnis: erst wer — letztlich vergeblich — an einem ABS teilgenommen hat, kann mit Punktabzug-Belohnung eine VPB absolvieren. Eine freiwillige Teilnahme an einem ABS kann zu Abzügen von vier oder zwei Punkten führen ( je nachdem, wie hoch das "Start-Konto" war ), eine - stets — freiwillige VPB führt zu einem Abzug von zwei Punkten. Letzteres gilt seit der Gesetzesänderung von § 4 Abs.4 StVG zum April 2001 nach dessen Satz 2 allerdings nur, wenn "der Betroffene nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar und nach Erreichen von 14 Punkten, allerdings vor Erreichen von 18 Punkten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen" hat. unknown unknown
提供机构:
Kögel, M.
创建时间:
2022-11-21
二维码
社区交流群
二维码
科研交流群
商业服务