Forschungsdatensatz Internationalisierung des Rechts in der Schweiz – Klassifizierung eidg. Abstimmungsvorlagen 1991–2022
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Methode Kodierung nach 1/0 der folgenden Datenpunkte der Abstimmungsvorlagen: – Schafft die Vorlage einen Widerspruch mit den bestehenden Verpflichtungen der Schweiz aus dem Völkerrecht allgemein? (K.IR) – Dient die Vorlage a) der Umsetzung von neuen/bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen allgemein oder b) schafft die Vorlage neue völkerrechtliche Verpflichtungen allgemein? (nIR) – Führt die Vorlage zu einer Änderung der bestehenden politischen Rechte/demokratischen Verfahren in der Schweiz? (Dem.) – Schafft die Vorlage einen Widerspruch mit den bestehenden Verpflichtungen der Schweiz aus dem Wirtschaftsvölkerrecht? (K.HR) – Dient die Vorlage a) der Umsetzung von neuen/bestehenden wirtschaftsvölkerrechtlichen Verpflichtungen oder b) schafft die Vorlage neue wirtschaftsvölkerrechtliche Verpflichtungen? (nHR) – Wurde die Vorlage in der eidgenössischen Volksabstimmung angenommen? (Ang.) Die rechtliche Beurteilung des Verhältnisses zwischen der Abstimmungsvorlage und dem allgemeinen Völkerrecht, dem Wirtschaftsvölkerrecht und den politischen Rechten basiert auf der betreffenden Beurteilung durch den Bundesrat (Botschaft), sowie wo in den Fussnoten separat vermerkt in Ergänzung zur Botschaft des Bundesrats auf der separaten Begutachtung im Einzelfall. Quellen sind einerseits die Bundeskanzlei, sowie anderseits der Datensatz «swiss votes» der Universität Bern.



