Lawinenkataster - Bayern
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Die eingetragenen Lawinenstriche geben den Kenntnisstand über niedergegangene Lawinen in ihrer größten bekannten Ausdehnung wieder, soweit von diesen Lawinen eine Gefahr für Gebäude, Bergbahnen und Skilifte sowie Verkehrswege, Skipisten und Rodelbahnen ausging oder ausgeht. Lawinenstriche abseits gefährdeter Objekte sind in der Regel nicht eingetragen. Der Lawinenkataster darf ohne weiterführende Fachbeurteilungen nicht zur Ausscheidung von Gefahrenzonen herangezogen werden. Durchgeführte Schutz- und Verbauungsmaßnahmen haben keinen Einfluss auf die Dokumentation der Lawinenstriche im Lawinenkataster. Ereignishäufigkeit: 1 : mind. 1 mal jährlich, ausgenommen schneearme Winter 2 : in Abständen bis 10 Jahren 3: seltener als 10 Jahre Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt



