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Hauptwohnsitz Migranten Länder

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opendatasoft2025-03-18 更新2025-10-11 收录
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Ziel der Bevölkerungsstatistik ist die Bereitstellung von Auswertungen der melderechtlich registrierten Einwohner am Ort der Hauptwohnung. Zu den melderechtlich registrierten Einwohnern am Ort der Hauptwohnung zählen alle in Würzburg gemeldeten Personen mit Hauptwohnung. Personen, die in Würzburg mehrere Wohnsitze haben, werden nur einmal, und zwar am Ort der Hauptwohnung nachgewiesen. Zu den Migrantinnen und Migranten zählen: 1. Ausländer sind Personen mit ausschließlich ausländischer oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose. Mitglieder von diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen sowie deren Familienangehörige sind nur dann ausgewiesen, wenn sie sich angemeldet haben, obwohl keine Meldepflicht besteht. 2. Als „Deutsche mit Migrationshintergrund“ zählen Eingebürgerte, im Ausland geborene Deutsche sowie Aussiedlerinnen und Aussiedler. Kinder unter 18 Jahren, von denen mindestens ein Elternteil einen Migrationshintergrund hat, zählen ebenfalls zu den Einwohnern mit Migrationshintergrund (familiärer Migrationshintergrund). Zur Bestimmung des persönlichen Migrationshintergrunds werden die Variablen „Erste Staatsangehörigkeit“, „Zweite Staatsangehörigkeit“, „Zuzugsherkunft“, „Art der deutschen Staatsangehörigkeit“ und „Lage des Geburtstortes“ mithilfe des Programms MigraPro ausgewertet. Für diese Personen kann auch ein so genanntes Bezugsland ermittelt werden, dies orientiert sich an den verfügbaren Angaben zur ersten Staatsangehörigkeit, zweiten Staatsangehörigkeit, Geburtsland und Zuzugsherkunft. Sofern bei der Analyse dieser Variablen mittels MigraPro ein gültiger Staatsangehörigkeits-/Länderschlüssel gefunden wird, wird dieser als Bezugsland angegeben. Bei Personen, die keine Rückschlüsse auf ein Bezugsland zulassen, werden die übrigen Mitglieder des Kernhaushalts zur Bestimmung herangezogen. Ziel der Bevölkerungsstatistik ist die Bereitstellung von Auswertungen der melderechtlich registrierten Einwohner am Ort der Hauptwohnung. Zu den melderechtlich registrierten Einwohnern am Ort der Hauptwohnung zählen alle in Würzburg gemeldeten Personen mit Hauptwohnung. Personen, die in Würzburg mehrere Wohnsitze haben, werden nur einmal, und zwar am Ort der Hauptwohnung nachgewiesen. Als „Deutsche mit Migrationshintergrund“ zählen Eingebürgerte, im Ausland geborene Deutsche sowie Aussiedlerinnen und Aussiedler. Kinder unter 18 Jahren, von denen mindestens ein Elternteil einen Migrationshintergrund hat, zählen ebenfalls zu den Einwohnern mit Migrationshintergrund (familiärer Migrationshintergrund). Zur Bestimmung des persönlichen Migrationshintergrunds werden die Variablen „Erste Staatsangehörigkeit“, „Zweite Staatsangehörigkeit“, „Zuzugsherkunft“, „Art der deutschen Staatsangehörigkeit“ und „Lage des Geburtstortes“ mithilfe des Programms MigraPro ausgewertet. Referenz des Herausgebers: https://statistik.wuerzburg.de

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Stadt Würzburg
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