Das öffentliche Defizit/der öffentliche Überschuss ist im Vertrag von Maastricht definiert als Finanzierungssaldo des gesamten Staatssektors entsprechend dem Konzept der Volkswirtschaftlichen Gesamtre
Das öffentliche Defizit/der öffentliche Überschuss ist im Vertrag von Maastricht definiert als Finanzierungssaldo des gesamten Staatssektors entsprechend dem Konzept der Volkswirtschaftlichen Gesamtre