Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen - NRW
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Darstellung von Flächen mit umweltspezifischen Einschränkungen, für die Ausgleichszahlungen (nur auf Dauergrünland) gewährt werden. Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen. Die Aktualisierung erfolgt auf Grundlage der Daten des Landesamts für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen. Zusätzliche Informationen: Es besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Korrektheit der dargestellten Kulissen. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders die Angaben zu berücksichtigen. Gebietsart: Kennzeichen für die Gebietsart (1-5) 1: bestehendes FFH- oder Vogelschutzgebiet, das sich in einem Naturschutzgebiet befindet, das spätestens zum 31.12. des Vorjahres rechtskräftig wurde 2: bestehendes FFH- oder Vogelschutzgebiet, das sich in einem Landschaftsschutzgebiet befindet 3: bestehendes FFH- oder Vogelschutzgebiet, das weder im Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet noch in einem gesetzlich geschützten Biotop nach § 62 des Landschaftsgesetzes liegt 4: bestehendes FFH- oder Vogelschutzgebiet, das sich in einem gesetzlich geschützten Biotop nach § 62 des Landschaftsgesetzes befindet, das bis zum Stichtag 31.12. des Vorjahres nach Unterrichtung der Eigentümer/innen zwischen LANUV und Unterer Naturschutzbehörde einvernehmlich abgegrenzt ist 5: Kohärenzgebiet (vom LANUV jährlich nach fachlichen Kriterien ausgewählte Flächen in Naturschutzgebieten außerhalb von FFH- oder Vogelschutzgebieten) Quelle: Landwirtschaftlich relevante Daten | Zuletzt aufgerufen am: 10.04.2025 Thumbnail-Foto: Bence Balla-Schottner on Unsplash Verarbeitungsprozess: SHP Datei wurde in ArcGIS Pro nach WebMercator WGS84 umprojiziert und als Feature Service in ArcGIS Online veröffentlicht. Datenbestand: 2024



