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Städte/Gemeinden Sachsen

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data.europa2024-07-19 更新2025-04-19 收录
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Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.

本数据集展示二级行政边界(对应城市或市镇),此类边界所覆盖的区域隶属于公共行政管辖范畴。需注意,本数据集所采用的二级行政边界与行政单元,并非经协调统一的官方边界。 根据现行法律规定,市镇的管辖范围由依法归属其所有的地籍地块(亦称宗地)构成(《萨克森州市镇法》(SächsGemO)第7条第1款)。市镇属于具备权利能力的公法法人(《萨克森州市镇法》第3条第3款)。依据《萨克森州市镇法》定义的市镇,既包括隶属于县的城市与市镇,也包括直辖市。 依据《萨克森州市镇法》第5条第2款,在该法生效时即享有"城市"称谓的市镇,可保留此称谓。萨克森州州政府可依申请,向在人口规模、聚落形态以及文化与经济状况方面具备城市特质的市镇授予"城市"称谓。 依据《萨克森州市镇法》第3条第2款,人口超过17500的市镇可依州政府申请被认定为大型县级市。因《萨克森州行政区划改革法》(SächsKrGebRefG)而丧失县府地位的市镇,可依据《萨克森州行政区划改革法》第15条第4款提出申请,被认定为大型县级市,此类申请的截止时限为1996年12月31日。格尔利茨(Görlitz)、霍耶斯韦达(Hoyerswerda)、普劳恩(Plauen)及茨维考(Zwickau),以及因萨克森自由州区域重组而丧失县行政办公室驻地资格且尚未被认定为大型县级市的城市,自2008年8月1日起正式成为大型县级市。

创建时间:
2025-03-11
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