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histat-Datenkompilation online: Soziale Sicherung in Deutschland 1950-2010

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DataCite Commons2025-12-02 更新2025-04-15 收录
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https://search.gesis.org/research_data/ZA8602?doi=10.4232/1.12363
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Das in dieser Datenkompilation in Übersichten dargestellte Sozialleistungssystem in Deutschland kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Es hat sich insbesondere in den letzten 130 Jahren herausgebildet, reicht mit seinen historischen Wurzeln aber teilweise erheblich weiter zurück. Die vorliegenden Datentabellen vermitteln einen Überblick über die historische Perspektive des derzeitigen Sozialleistungssystems. Durch die auf eine Anregung Bismarcks zurückgehende Kaiserliche Botschaft Wilhelms I. vom 17. November 1881 wurde die Sozialversicherungsgesetzgebung angekündigt worden. Einer der Hauptgründe für den Aufbau von Sozialversicherungseinrichtungen in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts war die Erstarkung der Arbeiterbewegung – neben der gewachsenen Einsicht in die Notwendigkeit der Verbesserung der sozialen Lage der Arbeiter. Die Sozialversicherungsgesetzgebung ging aus von der Überzeugung, dass „die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde“. In den folgenden Sitzungsperioden verabschiedet der Reichstag drei Säulen der Sozialversicherung: 1. Das Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883; (2) das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884; (3) das Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Alterssicherung vom 22. Juli 1889. In der Weimarer Republik wurde die Arbeitsmarktpolitik neu erschlossen und entwickelt. Im Jahr 1927 wurden die Aufgaben der Berufsberatung, der Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosenversicherung im Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 zusammengefasst und der „Reichsanstalt für Arbeit“ übertragen. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde die politische Zielvorstellung einer sozialstaatlichen Ordnung belebt und fortentwickelt. Im Jahr 1952 wurde die Selbstverwaltung der Versicherungsträger wiederhergestellt. Neben den Sozialversicherungssystemen, die eine Sicherung gegen die Risiken des Unfalls, der Krankheit, des Alters und der Arbeitslosigkeit darstellen, werden in der Bundesrepublik Deutschland weitere Systeme der sozialen Sicherung i. w. S. entwickelt bzw. bestehende ausgebaut: soziale Entschädigungssysteme (Kriegsopferversorgung, Lastenausgleich), Soziale Mindestsicherung (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Pflegeversicherung und andere Sozialtransfers (im Rahmen der Wohnungspolitik, der Politik der Ausbildungsförderung, der Familienpolitik, der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung der Vermögensbildung). Gesetzliche Grundlage der sozialen Mindestsicherung sind bis zum Berichtsjahr 2004 das Bundessozialhilfegesetz von 1961, das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von 2003 – beide Gesetze sind zum 1. Januar in das zwölfte Buch des Sozialgesetzbuchs überführt - , das Asylbewerberleistungsgesetz von 1993 sowie die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), die zum 1.1.2005 in Kraft getreten sind. Zentrale Variablen der Sozialversicherungsstatistik - wie auch der ergänzenden Systeme der sozialen Sicherung – sind die Zahl der Versicherten bzw. der Zahl der Leistungsempfänger (nach Geschlecht, Alter, Nationalität, etc.), die Finanzen der Versicherungsträger (insbesondere die Einnahmen- und Ausgabenstatistik), wobei hinsichtlich der Ausgaben genaue Differenzierungen bzl. der Leistungen getroffen werden. Weitere statistische Größen sind die Beitragssätze der Sozialversicherungszweige und die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelmäßig erstellte Sozialbudget stellt als Informations- und Entscheidungssystem einer rationalen Sozialpolitik die Sozialleistungen nach Institutionen, Funktionen, Arten und die Finanzierung dar. Der Gesamtumfang der Sozialleistungen wird schließlich in der Sozialleistungsquote in Beziehung gesetzt zum (nominalen) Bruttoinlandsprodukt. Diese Kennziffer ist ein grober Indikator der Einbeziehung der Sozialleistungen in das ökonomische Gesamtsystem. Datentabellen in HISTAT: Die folgende Übersicht umfasst die Gliederung der Datentabellen:A. Übersichten, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und SozialesA.01 Grunddaten der Sozialen Sicherung in der Bundesrepublik DeutschlandA.02 Krankenversicherung in der BRDA.03 Rentenversicherung in der BRDA.04 Unfallversicherung in der BRDA.05 Arbeitsförderung / Arbeitslosengeld (I und II) in der BRDA.06 Kriegsopferversorgung in der BRDA.07 Asylbewerberleistungen in der BRDA.08 Kindergeld in der BRDA.09 Sozialhilfe in der BRDA.10 Pflegeversicherung in der BRDB. Sozialen Sicherung in Deutschland ab 1960B.01 RentenversicherungB.02 KrankenversicherungB.03 Übersichten zum Sozialbudget (Daten in 10 - Jahres – Abständen)B.04 Soziale PflegeversicherungB.05 Eckdaten zur ArbeitslosenversicherungB.06 Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze der SozialversicherungszweigeB.07 SozialhilfeC. Entwicklung der deutschen Sozialversicherungssysteme bis 1938C.01 Gesetzliche Krankenversicherung (1885-1938)C.02 Gesetzliche Unfallversicherung (1885-1938)C.03 Gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter (1891-1938)C.04 Gesetzliche Rentenversicherung der Angestellten (1913-1938)C.05 Knappschaftliche Rentenversicherung (1913-1938)C.06 Arbeitslosenversicherung (1927-1937)

本汇编概览所呈现的德国社会福利体系,拥有悠久的发展历史。其雏形虽在近130年间逐步成型,但其历史根源可追溯至更为久远的时期。本次提供的数据表,旨在展现当前德国社会福利体系的历史发展脉络。 1881年11月17日,受俾斯麦倡议,德意志皇帝威廉一世发布帝国诏书,正式宣告开启社会保险立法进程。19世纪80年代德国社会保险制度建立的核心动因之一,便是工人运动的兴起,同时也源于社会各界对改善工人社会处境的认知深化。此次社会保险立法的核心理念在于:"解决社会问题的路径,不应仅局限于镇压社会民主主义运动的过激行为,更应通过积极改善工人福祉的方式来实现"。在后续的议会会期中,德意志帝国议会通过了三大社会保险支柱法案:1. 1883年6月15日《工人医疗保险法案》;2. 1884年7月6日《事故保险法案》;3. 1889年7月22日《伤残与养老保险法案》。 魏玛共和国时期,德国的劳动力市场政策得到重新梳理与发展。1927年7月16日,德国通过《职业介绍与失业保险法案》,将职业咨询、职业介绍与失业保险的相关职能整合,并移交至帝国劳动署(Reichsanstalt für Arbeit)。 德意志联邦共和国成立后,社会国家秩序的政治理念得到进一步激活与发展。1952年,社会保险经办机构的自治管理体制得以恢复。除覆盖事故、疾病、养老与失业风险的社会保险体系外,联邦德国(BRD,Bundesrepublik Deutschland)还逐步建立并完善了广义上的其他社会保障系统:包括社会补偿体系(战争受害者抚恤、负担平衡补偿)、社会最低保障体系(社会救助、老年与失能人员基本保障)、长期护理保险,以及其他社会转移支付项目(涵盖住房政策、教育资助政策、家庭政策、青年与老年帮扶、资产积累促进等领域)。 截至2004年报告年度,社会最低保障的法律依据包括:1961年《联邦社会救助法》、2003年《老年与失能人员需求导向基本保障法案》(两项法案均于1月1日正式并入《社会法典》第十二卷)、1993年《寻求庇护者救助法案》,以及2005年1月1日起施行的《失业人员基本保障法案》(SGB II,即《社会法典》第二卷)。 社会保险统计(及补充社会保障体系)的核心统计变量包括:参保人数与待遇领取人数(按性别、年龄、国籍等维度划分)、社会保险经办机构的财务状况(尤其是收支统计),其中支出项可针对具体福利类型进行精准细分。此外,社会保险各分支的缴费费率、雇员社会保险缴费额也是重要的统计指标。由德国联邦劳动与社会事务部(Bundesministerium für Arbeit und Soziales)定期编制的社会预算,作为理性社会政策的信息与决策支持系统,按经办机构、职能、福利类型及资金来源对社会福利支出进行了梳理。社会福利总规模最终通过社会福利占(名义)国内生产总值的比重(即社会福利占比)来体现,该指标是衡量社会福利体系融入整体经济系统程度的粗略量化指标。 ### HISTAT 数据表 以下为本次数据表的结构划分: A. 联邦劳动与社会事务部编制的概览 A.01 联邦德国社会保障基础数据 A.02 联邦德国医疗保险 A.03 联邦德国养老保险 A.04 联邦德国工伤保险 A.05 联邦德国就业促进/失业金(第一、第二档) A.06 联邦德国战争受害者抚恤 A.07 联邦德国寻求庇护者救助 A.08 联邦德国儿童津贴 A.09 联邦德国社会救助 A.10 联邦德国护理保险 B. 1960年起德国社会保障体系概况 B.01 养老保险 B.02 医疗保险 B.03 社会预算概览(每10年更新一次数据) B.04 长期护理保险 B.05 失业保险核心数据 B.06 社会保险各分支的缴费基数上限与缴费费率 B.07 社会救助 C. 1938年以前德国社会保险体系的发展历程 C.01 法定医疗保险(1885-1938) C.02 法定工伤保险(1885-1938) C.03 工人法定养老保险(1891-1938) C.04 职员法定养老保险(1913-1938) C.05 矿工法定养老保险(1913-1938) C.06 失业保险(1927-1937)
提供机构:
GESIS Data Archive
创建时间:
2015-10-20
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