Editoral
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Schätzungen am Anfang der 90er Jahre gingen davon aus (Ballot 1992), daß in den alten Bundesländern bei ca. 3% bis höchstens 10% aller Sorgerechtsregelungen Sachverständigengutachten vom Gericht in Auftrag gegeben wurden. Nach Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) ist es mit Aufgabe der Jugendhilfe, im Falle von Trennung und Scheidung auf Wunsch der Eltern eine Beratung durchzuführen und damit die "Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes und des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen' (§ 17 KJHG). Obwohl in den letzten Jahren Jugendämter aktiv geworden sind und die Mediation sich installiert hat, wurden laut Balloff (1992) in den alten Bundesländern am Anfang der 90er Jahre jährlich zwischen 1.950 bis 6.500 Sorgerechtsgutachten erstellt. unknown unknown



