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Erdbeben - Erdbeben: Messstationen Schutzbereiche - OGC WFS Interface

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data.europa2024-12-03 更新2025-04-12 收录
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Die Online Karte Erdbebenereignisse stellt die vom Landeserdbebendienst Rheinland-Pfalz registrierten Erdbeben seit dem Jahr 2000 dar. Wie in der Beschreibung des Stationsnetzes (https://www.lgb-rlp.de/fachthemen-des-amtes/landeserdbebendienst-rheinland-pfalz/erdbeben-stationsnetz.html) dargestellt, ist der LER ein lokal ausgerichtetes Messnetz, es werden ausschliesslich Beben im Umfeld von Rheinland-Pfalz dargestellt. Eine tabellarische Auflistung der registrierten Erdbeben finden sie <a href='https://www.lgb-rlp.de/fachthemen-des-amtes/landeserdbebendienst-rheinland-pfalz/erdbebenereignisse-lokal.html?no_cache=1' target='_blank'>hier</a>.:Bei der Planung von Windenergieanlagen sind auch Abstände zu Erdbebenmessstationen zu berücksichtigen. Die Abstände sind erforderlich, da durch die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen die Registrierung der seismischen Signale beeinflusst bzw. gestört werden kann. Über die Möglichkeit der Errichtung einer Windenergieanlage innerhalb der Schutzbereiche ist im Einzelfall zu entscheiden. Sind innerhalb der Standortplanung für Windenergieanlagen solche Schutzbereiche betroffen, sollte frühzeitig Kontakt mit dem im LGB ansässigen Landeserdbebendienst Rheinland-Pfalz aufgenommen werden. Die ausgewiesenen Schutzbereiche stellen generelle Prüfflächen dar. Das heißt, vorbehaltlich der Einzelfallprüfung ist zu den Erdbebenmessstationen ein Mindestabstand von 3 km (Ausschlussbereich) einzuhalten und im weiteren Bereich bis 5 km sind Einzelfallprüfungen vorzunehmen (Einzelfallprüfbereich). Das LGB ist Träger öffentlicher Belange und ist im Rahmen der planungsrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen zu beteiligen.

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